Allgemeine Zahlungs- und Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Die Firma COC Cosmetic GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Iris C. Knaus Ulmenweg 5/2, 76709 Kronau führt Bestellungen von Kunden (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) aus dem COC Cosmetic GmbH Produktsortiment auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen aus.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, also insbesondere alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Darüber hinaus können Bestellungen schriftlich, per Fax, per E-Mail oder auch telefonisch direkt an die COC Cosmetic GmbH erfolgen. Für solche Bestellungen gelten die nachfolgenden Bedingungen entsprechend.

Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Fassung dieser Bedingungen.

(2) Lieferungen, Leistungen und Angebote von der COC Cosmetic GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der COC Cosmetic GmbH und dem Kunden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die COC Cosmetic GmbH nicht an, es sei denn, die COC Cosmetic GmbH hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen von der COC Cosmetic GmbH gelten auch dann, wenn die COC Cosmetic GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen der COC Cosmetic GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung von Verträgen getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(4) Daten des Kunden erhebt die COC Cosmetic GmbH nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird die COC Cosmetic GmbH die Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

(5) Mit Erscheinen eines neuen Kataloges/Preisliste werden alle früher verlangten Preise, auch diejenigen aus Sonderwerbungen, ungültig.

(6) Die COC Cosmetic GmbH ist berechtigt, diese Verkaufsbedingungen jederzeit mit Wirkung auch für die Zukunft abzuändern.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Mindestbestellwert – Konstruktionsänderungen – Angebotsunterlagen

(1) Angebote von der COC Cosmetic GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Angebote und sämtliche Bestellungen des Kunden sind für die COC Cosmetic GmbH nur verbindlich, soweit die COC Cosmetic GmbH sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt. Eine Auftragsbestätigung kann auch in Form einer Rechnung erfolgen.

(2) Der Mindestbestellwert beträgt 200,00 EUR netto.

(3) Mit einer Bestellung im Onlineshop (www.coc-cosmetic.de) der COC Cosmetic GmbH gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Die COC Cosmetic GmbH schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der COC Cosmetic GmbH eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Bestellungen des Kunden sind für die COC Cosmetic GmbH nur verbindlich, soweit die COC Cosmetic GmbH sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt. Eine Auftragsbestätigung kann auch in Form einer Rechnung erfolgen.

(4) Die in den Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Verkaufsunterlagen der COC Cosmetic GmbH enthaltenen produktbeschreibenden Angaben wie z.B. Hinweise, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Maße, Gewichts-, Verbrauchs- und sonstige Leistungsdaten,  sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit der COC Cosmetic GmbH vereinbart wird.

(5) Die Mitarbeiter, Verkaufsangestellten und Vertreter der COC Cosmetic GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(6) Änderungen in Konstruktion und Ausführung der von COC Cosmetic GmbH vertriebenen Produkte, welche auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, behält sich die COC Cosmetic GmbH bis zur Auslieferung vor, sofern die Ware hierdurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Die COC Cosmetic GmbH ist nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

(7) An Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich die COC Cosmetic GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der COC Cosmetic GmbH.

(8) Der Inhalt des COC Cosmetic GmbH-Katalogs stellt kein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Ein Vertrag zwischen der COC Cosmetic GmbH  und dem Kunden kommt bei Katalogbestellungen erst durch das Versenden der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung der COC Cosmetic GmbH zustande.

§ 3 Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung der COC Cosmetic GmbH nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise ab Lager, in Euro, ausschließlich Verpackung, Porto und Transportkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt (siehe § 4); eventuell erforderliche Installationen, Versicherungen, Schulungen oder sonstige Nebenleistungen werden ebenfalls gesondert berechnet. Hinzu kommt jeweils die am Tage der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Bei Lieferungen ins Ausland anfallende Zölle und Zollbehandlungskosten trägt der Kunde.

(2) Die in den Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen der COC Cosmetic GmbH angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der jeweiligen Herausgabe dieser Unterlagen. Soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden, sind sie unverbindlich. Preisänderungen zwischen Herausgabe der Kataloge bzw. der sonstigen Verkaufsunterlagen und Vertragsschluss bleiben daher vorbehalten. Sonderpreise der COC Cosmetic GmbH gelten ausschließlich für die jeweilige Sonderaktion.

(3) Liegen zwischen Vertragsschluss und einem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate, so behält sich die COC Cosmetic GmbH außerdem auch nach Vertragsschluss bis zur Lieferung das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern. Treten in diesem Zeitraum Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund Lohnerhöhungen der Mitarbeiter der COC Cosmetic GmbH oder Materialpreisänderungen ein und geht damit eine wesentliche Änderung der Kalkulation der COC Cosmetic GmbH und daraus resultierend eine Erhöhung oder Verminderung der Preise von mindestens 10% einher, behält sich die COC Cosmetic GmbH vor, seine Preise angemessen zu ändern. Die Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen wird die COC Cosmetic GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

§ 4 Versand, Gefahrübergang-, Transport- und Verpackungskosten

(1) Die Auswahl des Transportweges und -mittels erfolgt nach der freien Wahl der COC Cosmetic GmbH, außer der Kunde entscheidet sich für die Lieferung durch eine externe Spedition. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt auch dann das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von der COC Cosmetic GmbH getragen werden.

(2) Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der veräußerten Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung von der COC Cosmetic GmbH an den Transport ausführenden Spediteur oder Frachtführer, die Post oder von dieser beauftragte Unternehmen, einen sonstigen Paketdienst oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben worden ist, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers. Ist die Ware versandbereit und die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt worden, verzögert sich die Versendung oder die Abnahme jedoch aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(3) Die COC Cosmetic GmbH liefert in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z.B. Sperrgut, Sendungen mit Überlängen, etc.) sowie spezielle Lieferwünsche des Kunden (z.B. Expresslieferungen) werden auf Kosten des Kunden nach Aufwand berechnet. Bei Lieferungen ins Ausland werden die Verpackungs- und Versandkosten ebenfalls nach Aufwand berechnet.

(4) Die Angaben zu Versandkosten durch die COC Cosmetic GmbH verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Warensendungen und Pakete berechnet die COC Cosmetic GmbH eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale. Die vorstehend genannten Pauschalen gelten allerdings nicht für Lieferungen mit erforderlichen Sonderverpackungen, insbesondere Sendungen mit Überlängen sowie spezielle Lieferwünsche des Kunden oder bei Lieferungen ins Ausland (siehe hierzu § 4 Absatz 3). Werden keine Verpackungs- oder Versandkosten genannt, werden für diese Artikel die Verpackungs- und Versandkosten nach Aufwand verrechnet.

(5) Auch auf Versand- und Verpackungskosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer angerechnet.

(6) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 5 Lieferzeit – Lieferverzögerung – Teillieferung

(1) Liefertermine oder Lieferfristen ergeben sich aus den Vereinbarungen zwischen der COC Cosmetic GmbH und dem Kunden. Ihre Einhaltung durch die COC Cosmetic GmbH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen der COC Cosmetic GmbH und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. (Hierzu gehören z.B. die Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer vereinbarten Voraus- oder Anzahlung). Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, wenn die COC Cosmetic GmbH die Lieferverzögerung zu vertreten hat.

(2) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt, dass die COC Cosmetic GmbH von ihren Vorlieferanten richtig und rechtzeitig selbst beliefert worden ist. Dies gilt nicht, soweit die COC Cosmetic GmbH die Nichtlieferung selbst zu vertreten hat. Der Kunde wird im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung alsbald informiert.

(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die COC Cosmetic GmbH berechtigt, Ersatz für den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der COC Cosmetic GmbH liegen und die der COC Cosmetic GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die COC Cosmetic GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch wenn solche Ereignisse bei einem Lieferanten oder deren Unterlieferanten von der COC Cosmetic GmbH eintreten. Als Beispiele solcher Hindernisse seien genannt: Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Naturkatastrophen, Krieg, usw.; In diesen Fällen ist die COC Cosmetic GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die COC Cosmetic GmbH wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

(6) Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die COC Cosmetic GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde hat darüber hinaus das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Gleiches gilt bei Unvermögen der COC Cosmetic GmbH. Im Übrigen richten sich die Rechte des Kunden nach § 9 dieser Verkaufsbedingungen.

(7) Setzt der Kunde die COC Cosmetic GmbH – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit der Leistung der COC Cosmetic GmbH eine angemessene Frist zur Erbringung derselben und wird diese Frist von der COC Cosmetic GmbH nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung bzw. von Verzugsschäden durch den Kunden richtet sich ausschließlich nach § 9 dieser Verkaufsbedingungen.

§ 6 Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferungen durch die COC Cosmetic GmbH leistet die COC Cosmetic GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich der Regelungen in § 9 – Gewähr gemäß den nachfolgenden Regelungen.

(2) Alle Artikel und Produkte, die in Rechnungen oder Auftragsbestätigungen von der COC Cosmetic GmbH mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesonderte Anwendung finden.

(3) Die COC Cosmetic GmbH haftet nicht für natürliche Abnutzung. Werden die Waren der COC Cosmetic GmbH einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung zugeführt, werden die Waren fehlerhaft oder nachlässig behandelt, werden insbesondere die von der COC Cosmetic GmbH vorgegebenen Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Waren, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung der COC Cosmetic GmbH, dass erst einer der vorstehend genannten Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(4) Soweit ein Mangel an Waren von der COC Cosmetic GmbH vorliegt, ist die COC Cosmetic GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung (= Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (= Ersatzlieferung) berechtigt.

(5) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wenn sich die COC Cosmetic GmbH auf Verhandlungen über eine Beanstandung einlässt, stellt dies keinenfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar.

(6) Der Kunde muss bei offensichtlichen Mängeln diese der Service-Abteilung der COC Cosmetic GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Waren schriftlich anzeigen. Mängel, welche auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorstehenden Frist nicht entdeckt werden können, sind der COC Cosmetic GmbH unverzüglich nach Entdeckung entsprechend schriftlich mitzuteilen; werden die vorstehend genannten Regelungen nicht beachtet, ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

(7) Im Falle der Mitteilung des Kunden, dass die Waren der COC Cosmetic GmbH einen Mangel aufweisen, wird die COC Cosmetic GmbH nach ihrer Wahl verlangen, dass (A) die beanstandete Ware zur Überprüfung und einer ggf. erforderlichen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu der COC Cosmetic GmbH geschickt wird.

(8) Im Falle von § 7 (A) erhält der Kunde von der COC Cosmetic GmbH einen Rücksendegutschein zugesandt mit dem er die Ware alsdann an die COC Cosmetic GmbH zurückschicken kann.

(9) Im Hinblick auf die vorstehend in § 8 genannte Regelung weist die COC Cosmetic GmbH darauf hin, dass Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von der COC Cosmetic GmbH unfrei eingehen, nicht angenommen werden.

(10) Soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, trägt die COC Cosmetic GmbH sowohl die durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten, als auch die Kosten des Ersatzstückes einschließlich Versand. Außerdem trägt die COC Cosmetic GmbH alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit hierdurch für die COC Cosmetic GmbH keine unverhältnismäßige Belastung eintritt.

(11) Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein von der COC Cosmetic GmbH zu vertretender Mangel ergibt oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder einer unsachgemäßen Behandlung der Waren von der COC Cosmetic GmbH durch den Kunden oder seine eigenen Abnehmer beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten, welche die COC Cosmetic GmbH aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.

(12) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Weitere Ansprüche des Kunden bestimmen sich nach § 9 dieser Verkaufsbedingungen.

(13) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegen die COC Cosmetic GmbH beträgt 12 Monate ab Lieferung der Waren.

(14) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

(15) Ansprüche wegen Mängeln gegen die COC Cosmetic GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der COC Cosmetic GmbH (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich die COC Cosmetic GmbH das Eigentum an der Kaufsache (= Vorbehaltsware) vor. Soweit die COC Cosmetic GmbH mit dem Kunden Bezahlung des Kaufpreises aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbart, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die Einlösung des von der COC Cosmetic GmbH akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei der COC Cosmetic GmbH.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig durchführen.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Sicherungsabtretungen sind unzulässig. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde die COC Cosmetic GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der COC Cosmetic GmbH hinzuweisen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) gegen seinen eigenen

Abnehmer oder Dritte (z.B. Versicherungen, Schädiger) tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung aus dem Kaufvertrag an die COC Cosmetic GmbH ab. Die COC Cosmetic GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen gegen seinen Abnehmer bzw. einen Dritten auch nach der Abtretung ermächtigt.

Die Befugnis der COC Cosmetic GmbH, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die COC Cosmetic GmbH verpflichtet sich jedoch, diese Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen der COC Cosmetic GmbH gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere auch kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Sollte jedoch einer der vorstehenden Fälle eintreten, so kann die COC Cosmetic GmbH verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, ihm alle zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben macht, ihm die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (bzw. dem Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Kunde ist in diesem Fall insbesondere verpflichtet die COC Cosmetic GmbH den Namen und die Adresse des Schuldners (bzw. des Dritten) sowie die Höhe seiner Forderungen nebst dem diesbezüglichen genauen Rechtsgrund mitzuteilen.

(4) Eine etwaige Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets im Namen und im Auftrag der COC Cosmetic GmbH vorgenommen, jedoch ohne dass für die COC Cosmetic GmbH hieraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Wird die Ware der COC Cosmetic GmbH mit anderen, der COC Cosmetic GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder verbunden, so erwirbt die COC Cosmetic GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura- Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.

(5) Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Art, dass der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, so wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde der COC Cosmetic GmbH im Verhältnis des Wertes (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) der von der COC Cosmetic GmbH verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die COC Cosmetic GmbH verwahrt.

(6) Wird die Ware der COC Cosmetic GmbH zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware der COC Cosmetic GmbH (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer).

(7) Der Kunde tritt der COC Cosmetic GmbH auch diejenigen Forderungen zur Sicherung ihrer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware von der COC Cosmetic GmbH mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Die COC Cosmetic GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von der COC Cosmetic GmbH die zu sichernden Forderungen von der COC Cosmetic GmbH (soweit diese noch nicht beglichen sind) um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

(9) Der Kunde hat die COC Cosmetic GmbH über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insb. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen von der COC Cosmetic GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und der COC Cosmetic GmbH die für eine Intervention bzw. Vollstreckungsgegenklage erforderlichen Unterlagen und Informationen zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der COC Cosmetic GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(10) Für den Fall vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung, oder wenn erkennbar wird, dass die Zahlungsansprüche der COC Cosmetic GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden  gefährdet sind, insbesondere bei Scheckprotesten oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt werden sollte, erlischt die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware der COC Cosmetic GmbH und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Ferner ist die COC Cosmetic GmbH in diesem Fall berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes auch ohne Fristsetzung nach § 323 BGB zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die COC Cosmetic GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben. Die COC Cosmetic GmbH ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(2) Der Kunde kann den Kaufpreis durch Vorauskasse, Nachnahme, Lastschrift oder im Onlineshop zusätzlich per Klarna und Paypal begleichen. Die COC Cosmetic GmbH ist nicht verpflichtet Schecks oder Wechsel anzunehmen. Werden Schecks oder Wechsel von der COC Cosmetic GmbH angenommen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber.

(3) Die Erstbelieferung von Neukunden erfolgt nach Absprache gegen Vorauskasse oder per Nachnahme.

(4) Die COC Cosmetic GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Die COC Cosmetic GmbH wird dem Kunden in diesem Fall über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die COC Cosmetic GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die COC Cosmetic GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(6) Gerät der Kunde in Verzug, so ist die COC Cosmetic GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die COC Cosmetic GmbH ist zulässig.

(7) Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich die COC Cosmetic GmbH das Recht vor, Warenlieferungen und sonstige Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung ihrer offenen Forderungen zurückzubehalten.

(8) Ratenzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung durch die COC Cosmetic GmbH und sind nur gegen einen jeweils zu vereinbarenden Teilzahlungszuschlag möglich. In jedem Falle einer Ratenzahlungsgewährung durch die COC Cosmetic GmbH wird der jeweils noch offen stehende Betrag sofort und vollständig zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rate mehr als 14 Tage in Rückstand gerät.

(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der COC Cosmetic GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

(1) Schadensersatzansprüche gegen die COC Cosmetic GmbH sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen sowie einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen vor- und nachvertraglicher Verpflichtungen als auch wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ausgeschlossen, soweit von der COC Cosmetic GmbH nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die COC Cosmetic GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sein denn, ein von der COC Cosmetic GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der COC Cosmetic GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der COC Cosmetic GmbH.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Verträge zwischen der COC Cosmetic GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des internationalen Kollisionsrechts mit Ausnahme zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der COC Cosmetic GmbH (76709 Kronau, Deutschland) Erfüllungsort.

(3) Es gilt der Sitz der Firma COC Cosmetic GmbH als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. Die Firma COC Cosmetic GmbH kann jedoch nach eigener Wahl auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Herzlich Willkommen bei der Firma COC Cosmetic GmbH.